Das Bildungs- und Teilhabepaket hilft Kindern und Jugendlichen aus Familien mit wenig Geld. Es bezahlt zum Beispiel das Mittagessen in der Schule, Schulausflüge oder den Sportverein.

So einfach beantragen Sie das Bildungs- und Teilhabepaket.

Unterstützung für Familien

sich fröhlich.

Bildungs- und Teilhabepaket schnell erklärt.

Wer profitiert und wie Sie die Leistungen beantragen.

Das BuT gilt für Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen
  • Kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten – keine oder nur geringe Eigenbeteiligung.
  • Gesundes Essen für alle – frische und nährstoffreiche Mahlzeiten für Ihr Kind.
  • Einfache Abwicklung – keine komplizierte Beantragung, schnelle Bearbeitung.

Ja, in der Regel ist ein neuer Antrag für jedes Schuljahr erforderlich. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde.

Nach der Bewilligung werden die Kosten direkt übernommen. Die Dauer der Bearbeitung hängt von Ihrer Kommuna ab.

Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder auf der Webseite Ihres Landkreises.

Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland und Kommune, aber grundsätzlich sind es:

  • Jobcenter – wenn die Familie Bürgergeld (Hartz IV) bezieht
  • Sozialamt / Jugendamt – wenn die Familie Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhält
  • Wohngeldstelle / Familienkasse – wenn die Familie Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht
  • Stadt- oder Kreisverwaltung – oft gibt es eigene BuT-Stellen

Das Bildungspaket (auch Bildung und Teilhabe BuT) hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit wenig Geld. Es ermöglicht die Teilnahme an Schul- und Freizeitangeboten, wie z. B. gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Schulen oder Kitas.

Viele Städte und Gemeinden bieten zusätzlich Gutscheine oder Ermäßigungen an. Informieren Sie sich direkt vor Ort oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dort finden Sie eine Übersicht der regionalen Anlaufstellen.

Ihre Kontodaten werden benötigt, falls der BuT-Bewilligungszeitraum endet und eine Weiterzahlung geregelt werden muss.

Bei Kindergartenkindern sind die Kontodaten auch erforderlich, da Frühstück und Vesper in der Regel von den Eltern bezahlt werden müssen. Das BuT deckt ausschließlich das Mittagessen ab. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen dazu je nach Bundesland unterschiedlich sein können.

Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Der Bewilligungszeitraum könnte abgelaufen sein.
  • Der BuT-Bescheid wurde möglicherweise erst nach der monatlichen Abrechnung bei uns eingereicht.

    Leider ist eine nachträgliche Berücksichtigung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an Ihre zuständige BuT-Stelle, um den Sachverhalt zu klären.