Meldesystem
Über dieses Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Bedenken zu Fehlverhalten melden, das unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitern und dritten Personen betrifft.
Das Hinweisgebersystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden und die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.
Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen in der Meldung zu nennen. Unabhängig davon können Sie Ihre Meldung anonym abgeben.
Alle Meldungen sind streng vertraulich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Datenschutzrichtlinie“.
Was kann gemeldet werden?
Sie können das Meldesystem nutzen, um Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder Gesetzesverstöße zu melden.
- Bestechung und Korruption
- Wettbewerbsrecht, Betrug und Finanzkriminalität
- Produktsicherheit und Produktqualität
- Belästigung oder Diskriminierung
- Internationale Handelskontrollen
- Schutz personenbezogener Daten
- Rechte und Schutz von Personen
- Schwere Umweltschäden
- Interessenskonflikte
Meldung abgeben
Sie entscheiden, ob Sie anonym bleiben oder eine vertrauliche Kontaktmöglichkeit angeben möchten.
Über Anonymität und Vertraulichkeit
Anonym bedeutet, dass Sie keine Angaben zu Ihrer Identität machen. Vertraulich bedeutet, dass Ihre Identität der Meldestelle bekannt sein kann, aber nur im gesetzlich zulässigen Rahmen offengelegt wird.
Benachteiligungen oder Vergeltungsmaßnahmen aufgrund einer Meldung in gutem Glauben werden nicht toleriert.
Wenn Sie anonym bleiben möchten
- Nutzen Sie möglichst kein Firmengerät und kein Firmennetzwerk.
- Nennen Sie im Freitext keine Details, die Sie identifizieren.
- Prüfen Sie, ob Zeitpunkte, Funktionen oder Ereignisse Rückschlüsse auf Sie zulassen.
- Nutzen Sie keine dienstliche E-Mail-Adresse.
Hinweisgeberrichtlinie
Zweck und Anwendungsbereich
VielfaltMenü nimmt Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße und schwerwiegendes Fehlverhalten ernst. Die Meldestelle steht Beschäftigten, ehemaligen Beschäftigten, Bewerber:innen sowie – soweit vorgesehen – Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten offen.
Schutz und Vertraulichkeit
Die Identität hinweisgebender, beschuldigter und sonstiger in einer Meldung genannter Personen wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben geschützt. Zugriff erhalten ausschließlich autorisierte Personen.
Keine Repressalien
Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben eine Meldung abgeben oder an der Aufklärung mitwirken, sind untersagt. Wissentlich falsche Anschuldigungen sind nicht geschützt.
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren
Beschwerdegegenstand
Das Verfahren erfasst Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette.
Zugang und Zuständigkeit
Das Verfahren ist für Beschäftigte sowie externe Personen zugänglich. Die Bearbeitung erfolgt durch hierfür benannte, unabhängige und zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen. Die Nutzung ist kostenfrei.
Ablauf
Nach Eingang werden Zuständigkeit und Plausibilität geprüft. Soweit eine Kontaktmöglichkeit besteht, wird der Eingang innerhalb von sieben Tagen bestätigt. Eine Rückmeldung erfolgt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten, soweit dies rechtlich zulässig und eine Kontaktaufnahme möglich ist.
Auf Wunsch der hinweisgebenden Person ermöglichen wir innerhalb einer angemessenen Zeit eine persönliche Zusammenkunft mit einer zuständigen Person der internen Meldestelle. Mit Einwilligung der hinweisgebenden Person kann diese auch per Bild- und Tonübertragung erfolgen.
Wirksamkeit
Das Verfahren wird mindestens jährlich sowie anlassbezogen auf seine Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst.
Datenschutzrichtlinie
Verantwortlicher
VielfaltMenü GmbH, Oberlandstraße 13–14, 12099 Berlin, Deutschland
Zwecke der Verarbeitung
Personenbezogene Daten werden zur Entgegennahme, Prüfung, Untersuchung und Dokumentation von Meldungen sowie zur Durchführung erforderlicher Folgemaßnahmen verarbeitet.
Empfänger und Speicherdauer
Zugriff haben ausschließlich besonders autorisierte und zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen. Die Dokumentation wird grundsätzlich drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Eine längere Aufbewahrung erfolgt nur, soweit sie erforderlich und verhältnismäßig ist.
Ihre Rechte
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Externe Meldestellen
Sie können sich auch an eine zuständige externe Meldestelle wenden. Eine vorherige interne Meldung ist nicht erforderlich.