Wichtig: Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, um die Online-Registrierung abzuschließen.
Tipp: Speichern Sie unsere E-Mail-Adresse in Ihrem Adressbuch, damit unsere E-Mails immer bei Ihnen ankommen. Eventuell ist auch Ihre Mailbox voll.
In beiden Fällen öffnet sich eine neue Seite. Zur eindeutigen Überprüfung müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse und Kundennummer angeben. Nach dem Klick auf „Zurücksetzen“ erhalten Sie eine E-Mail. In der E-Mail befindet sich ein Link, den Sie öffnen müssen, um das Passwort zu ändern. Bitte bedenken Sie, dass das neue Passwort 8 Zeichen lang sein und eine Zahl sowie ein Sonderzeichen enthalten sollte.
Falls Sie Ihre Kundennummer vergessen haben, finden Sie diese auf Ihren Rechnungen bzw. in Ihren Vertragsunterlagen/Registrierungsbestätigung im Betreff. Ansonsten melden Sie sich bitte beim Servicecenter. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Registrierungsbestätigung). Oder Sie wenden sich an unsere Servicecenterzentrale, die Sie gerne weiterleitet. Die Kontaktdaten der Zentrale finden Sie auf unserer Website und in der VielfaltMenü-App.
Sollten Sie Ihre Bestellerinnerung nicht mehr wünschen, so können Sie diese jederzeit in Ihrem Kundenprofil deaktivieren, wenn Sie sich online registriert haben. Gehen Sie dazu in Ihre Profilverwaltung und entfernen Sie das Häkchen bei Bestellerinnerung. Durch Speichern wird Ihre Bestellerinnerung deaktiviert. Die erhalten im Anschluss eine Information darüber an Ihre E-Mail-Adresse.
In einem solchen Fall bitten wir Sie, umgehend unser Servicecenter zu kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Registrierungsbestätigung). Oder Sie wenden sich an unsere Servicecenterzentrale, die Sie gerne weiterleitet. Die Kontaktdaten zur Zentrale finden Sie auf unserer Website und in der VielfaltMenü-App.
Anders ist das bei einkommensschwachen Familien. Sie bekommen die Kosten für die Mittagsverpflegung in den Einrichtungen über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert.
Bei Kindergartenkindern benötigen wir die Kontodaten, weil die Kosten für Frühstück und Vesper in der Regel von den Eltern getragen werden müssen. Das BuT deckt nur das Mittagessen ab. Hier sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen zu beachten.