Lieferantenkodex der VielfaltMenü GmbH

1. Präambel

Die VielfaltMenü GmbH (im Folgenden "VielfaltMenü") ist ein deutschlandweit tätiges Catering-Unternehmen, das insbesondere Kindergärten, Schulen und Betriebe mit regionalen, saisonalen sowie nachhaltigen Gerichten beliefert. Wichtig ist uns, dass wir die geltenden Gesetze einhalten und ethisch korrekt handeln. Daher legen wir auch großen Wert auf die Auswahl unserer Lieferanten. Dieser Lieferantenkodex formuliert die Erwartungen, die wir an unsere Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung geltender Gesetze und ethischem Handeln (inklusive der Beachtung von Menschenrechten und Umweltstandards) richten. Wir sind davon überzeugt, dass nur ein rechtskonformes und ethisch korrektes Handeln zu dauerhaftem wirtschaftlichem Erfolg für alle Beteiligten führt.
Durch die Unterzeichnung dieses Lieferantenkodex sichern unsere Lieferanten zu, in Übereinstimmung mit den in diesem Kodex festgelegten Werten, Verhaltensgrundsätzen und Zielen zu handeln, sich an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) zu orientieren und die in diesem Kodex enthaltenen Werte, Verhaltensgrundsätze und Ziele entlang ihrer jeweils eigenen Lieferketten zu adressieren.

2. Geltungsbereich

Dieser Lieferantenkodex gilt für alle Lieferanten von VielfaltMenü und ihrer Tochtergesellschaften. Als Lieferanten gelten alle natürlichen und juristischen Personen, die mit VielfaltMenü Verträge über die Lieferung von Ersterzeugnissen und Waren sowie über die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art und sonstigen Leistungen gegenüber VielfaltMenü abschließen.

3. Grundsätze

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die geltenden Gesetze einhalten, sie so anwenden, dass sie Sinn und Zweck der rechtlichen Vorgaben erfüllen und Prozesse entwickeln und implementieren, die die Einhaltung der geltenden Gesetze und weiterer relevanter regulatorischer Vorgaben sicherstellen sowie keine unethischen Geschäftspraktiken betreiben. Sofern gesetzlichen Vorgaben und dieser Lieferantenkodex identische Themen abdecken, die Vorgaben jedoch voneinander abweichen, sollen unsere Lieferanten die Bestimmungen anwenden, die dem Zweck dieses Lieferantenkodex am nächsten kommen und rechtlich zulässig sind. Unsere Lieferanten verschaffen sich zudem Transparenz über ihre eigene Rechtskonformität und der ihrer Zulieferer entlang ihrer eigenen Lieferkette.

4. Compliance und Integrität

Unsere Lieferanten verankern in ihren Unternehmen Compliance-Standards, fördern eine Kultur der Integrität und schaffen eine vertrauenswürdige Arbeitsumgebung. Rechtsverstöße und unethische Praktiken werden nicht geduldet. Bei Anhaltspunkten zu solchen Verhaltensweisen gehen unsere Lieferanten diesen unverzüglich nach, um diese zu identifizieren und zu minimieren.

4.1 Produktsicherheit und -qualität
Unsere Lieferanten halten bei der Herstellung und beim Verkauf ihrer Produkte höchste Standards bezüglich Produktsicherheit und -qualität ein. Sie führen Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass alle gelieferten Produkte den geltenden Gesetzen sowie branchenüblichen Standards entsprechen und überprüfen regelmäßig ihre Produktionsprozesse und Produkte auf Mängel. Bei auftretenden Mängeln werden unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um die Produktsicherheit und -qualität zu gewährleisten.

4.2 Korruption und Geldwäsche
Unsere Lieferanten dulden keine Form der Korruption, Bestechung oder ähnliche Praktiken. Geschenke, Einladungen oder Bewirtungen, bei denen ein Grund zur Annahme besteht, dass diese geschäftliche Entscheidungen und Geschäftsbeziehungen in unzulässiger Weise beeinflussen sollen, werden von unseren Lieferanten und auch von uns weder angenommen noch angeboten. Zudem beteiligen sie sich nicht an Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstiger Finanzkriminalität oder leisten solcher Vorschub. Unsere Lieferanten implementieren Prozesse, die die oben genannten Verhaltensweisen bestmöglich unterbinden.

4.3 Schutz geistigen Eigentums
Unsere Lieferanten befolgen die Vorschriften zum Urheber-, Marken- und Patentrecht und nehmen keine Handlungen vor, die das geistige Eigentum Dritter verletzen.

4.4 Fairer Wettbewerb und lautere Geschäftspraktiken
Unsere Lieferanten befolgen die Grundsätze des fairen und freien Wettbewerbs, ergreifen keine Maßnahmen, die diesen behindern und führen ihre Geschäfte im Rahmen geltender Kartell- und Wettbewerbsgesetze. Sie halten sich an Verträge, sind sich ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst und erfüllen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht. Drohende Zahlungsausfälle werden rechtzeitig und vor Eintritt der Fälligkeit an uns kommuniziert. Die Nichteinhaltung von vertraglichen Verpflichtungen kann rechtliche Folgen nach sich ziehen. Wir bieten und erwarten einen respektvollen und von Integrität geprägten geschäftlichen Umgang miteinander.

4.5 Vermeidung von Interessenskonflikten
Unsere Lieferanten legen alle potenziellen Interessenskonflikte offen, die sich auf die Geschäftsbeziehung mit VielfaltMenü auswirken könnten. Hierzu gehören insbesondere versuchte oder vollendete Einflussnahmen Dritter, die eine Auswirkung auf die Geschäftsbeziehung mit VielfaltMenü haben oder haben könnten, sowie die Beteiligung von Mitarbeitenden von VielfaltMenü an solchen Einflussnahmen.

4.6 Datenschutz und Informationssicherheit
Unsere Lieferanten befolgen die einschlägigen Gesetze zum Datenschutz und gewährleisten die Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen.

5. Menschenrechte und Tierrechte

Unsere Lieferanten achten die Menschenrechte, so wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen niedergelegt sind, treten Verstößen entschieden entgegen und behandeln ihre Mitarbeitenden respektvoll und setzen sie nicht erniedrigenden Umständen aus. Sie achten soziale Standards und legen Wert auf faire Arbeitsbedingungen. Tiere als Teil unserer natürlichen Umwelt werden artgerecht gehalten und mit Fürsorge behandelt.

5.1 Kinder- und Zwangsarbeit
Unsere Lieferanten ächten jegliche Form von Kinderarbeit und leiten bei Kenntnisnahme jedweder Form von Kinderarbeit im Sinne der ILO-Kernarbeitsnormen unverzüglich Abhilfemaßnahmen ein. Zudem dulden unsere Lieferanten keine Form von Zwangsarbeit, Sklaverei oder ähnlichen Verhältnissen. Jegliche Arbeitstätigkeiten haben auf freier Willensbasis stattzufinden.

5.2 Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechte
Unsere Lieferanten halten alle Gesetze zum Arbeitsschutz und zur Gesundheit am jeweiligen Beschäftigungsort ein und treffen wirksame Vorkehrungen gegen Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen.
Sie zahlen faire, der Arbeitstätigkeit und dem Beschäftigungsort entsprechend mindestens angemessene Löhne und halten die am Arbeitsort geltenden Gesetze zu Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten ein.
Zudem sorgen geeignete Maßnahmen dafür, dass Mitarbeitende nicht aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Religion, Geschlecht, Alter, Aussehen, Sexualität, Geschlechteridentität, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, politischen Ansichten oder aus vergleichbaren Gründen diskriminiert werden.
Unsere Lieferanten garantieren weiterhin, dass sich ihre Arbeitnehmenden, ohne Nachteile oder Einschüchterungsversuche befürchten zu müssen, zu Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften zusammenschließen und ihr Recht auf Streik und Kollektivverhandlungen wahrnehmen dürfen. Sie gewährleisten, dass beim Einsatz privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte diese nicht widerrechtlich handeln und von diesen keine rechtswidrige Gewalt oder Bedrohung ausgeht.

5.3 Schutz vor Vertreibung und Landraub
Unsere Lieferanten stellen sich gegen jede Form der widerrechtlichen Zwangsräumung und des widerrechtlichen Entzugs von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage von Menschen und Gemeinschaften sichert.

5.4 Tierrechte
Unsere Lieferanten befolgen alle geltenden Gesetze des Tierschutzes. Sollten sie über bestimmte Tierschutz-Labels verfügen, achten sie fortlaufend darauf, dass die dafür geltenden Mindeststandards erfüllt werden. Sie tragen dafür Sorge, dass die von ihnen gehaltenen Tiere ausreichend Platz und Bewegung erhalten und fügen Tieren kein Leid zu, dass über eine artgerechte Schlachtung hinausgeht.

6. Umwelt und Nachhaltigkeit

Unsere Lieferanten achten die Umwelt und unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Sie halten den Ausstoß von Treibhausgasen möglichst gering, gehen mit Ressourcen schonend um, arbeiten energieeffizient und halten die Auswirkungen ihres Betriebes auf die Umwelt so gering wie möglich.

6.1 Umweltschutz
Unsere Lieferanten führen keine schädlichen Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigungen, Luftverunreinigungen, schädliche Lärmemissionen oder einen übermäßigen Wasserverbrauch herbei. Sie tragen dafür Sorge, dass durch ihre Betriebsabläufe kein Trink- oder Grundwasser verseucht oder der Zugang hierzu beziehungsweise zu Sanitäranlagen erschwert oder zerstört wird. Zudem achten sie darauf, dass die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion von Lebensmitteln nicht erheblich beeinträchtigt werden und die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird.

6.2 Abfallbeseitigung und gefährliche Stoffe
Weiterhin halten sich unsere Lieferanten an alle an ihrem Standort geltenden Gesetze und Abkommen zur Beseitigung von Abfällen und gefährlicher Stoffe sowie deren Herstellung, Verwendung und Lagerung und – unabhängig von ihrem Standort – an die Abkommen von Minamata (Quecksilber), Stockholm (persistente organische Schadstoffe) und Basel (Verbot der Ausfuhr gefährlicher Abfälle) und tragen dafür Sorge, dass Abfälle – soweit möglich - der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden.

7. Verstöße gegen den Lieferantenkodex

VielfaltMenü behält sich vor, die Einhaltung dieses Lieferantenkodex bei Informationen über Verstöße von Lieferanten zu überprüfen. Bei Anfragen stellen unsere Lieferanten alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente unverzüglich zur Verfügung und gewähren VielfaltMenü die Möglichkeit, angemessene Kontrollmaßnahmen durchzuführen.
Verstöße gegen diesen Lieferantenkodex können, je nach Ausmaß, insbesondere eine der folgenden Maßnahmen nach sich ziehen:
- Aufforderung zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen im eigenen Unternehmen und/oder in der eigenen Lieferkette sowie zur Vorlage der Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen;
- Aufforderung zur Durchführung von Abhilfemaßnahmen bei Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht i.S.d. LkSG;
- Einstufung als nachrangiger Lieferant bei Nichtabstellen eines identifizierten Verstoßes;
- Aussetzung der Geschäftsbeziehung bis zum Abstellen eines identifizierten Verstoßes;
- Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bzw. Rücktritt vom Vertrag;
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

8. Beschwerdeverfahren

Jedes Verhalten, dass im Widerspruch zu diesem Lieferantenkodex steht, kann über das von VielfaltMenü eingerichtete und in verschiedenen Sprachen verfügbare Beschwerdeverfahren anonym und vertraulich gemeldet werden. Dies gilt auch für Verstöße weiterer Parteien entlang der Lieferkette von VielfaltMenü. Unsere Lieferanten tragen dafür Sorge, dass hinweisgebende Personen keine Nachteile oder Bestrafungen aufgrund der Abgabe einer Meldung, gleich welcher Art, befürchten müssen.
Webseite des Beschwerdeverfahrens: https://vielfaltmenue.integrityline.com/frontpage

9. Nachbearbeitung des Lieferantenkodex

VielfaltMenü behält sich vor, den vorliegenden Lieferantenkodex bei Änderung der Rechtslage oder anderweitiger wesentlicher Veränderung der Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen.