Ein junges Mädchen mit langen dunklen Haaren isst in der Schulkantine eine gesunde Mahlzeit mit Salat und Ei.
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Bildungs- und Teilhabepaket

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

sich fröhlich.

Unterstützung für Familie

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hilft Familien mit geringem Einkommen, die Bildung und soziale Teilhabe ihrer Kinder zu sichern. Es übernimmt oder bezuschusst Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen in Schulen und Kitas, Schulausflüge, Lernförderung oder Freizeitangebote. Anspruch haben Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten.

Ihre Vorteile:

  • Kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten – gesundes Essen für Ihr Kind ohne hohe Eigenbeteiligung.
  • Einfache Beantragung – wenig Bürokratie, schnelle Bearbeitung.
  • Gleiche Chancen für alle – Förderung von Bildung, Freizeit & sozialer Teilhabe.

Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder online auf den Webseiten der zuständigen Behörden. Nach der Bewilligung werden die Leistungen direkt übernommen. Nutzen Sie diese Unterstützung, damit Ihr Kind bestmöglich versorgt ist!

Das BuT gilt für Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen
  • Kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten – keine oder nur geringe Eigenbeteiligung.
  • Gesundes Essen für alle – frische und nährstoffreiche Mahlzeiten für Ihr Kind.
  • Einfache Abwicklung – keine komplizierte Beantragung, schnelle Bearbeitung.

Ja, in der Regel ist ein neuer Antrag für jedes Schuljahr erforderlich. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde.

Nach der Bewilligung werden die Kosten direkt übernommen. Die Dauer der Bearbeitung hängt von Ihrer Kommuna ab.

Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder auf der Webseite Ihres Landkreises.

Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland und Kommune, aber grundsätzlich sind es:

  • Jobcenter – wenn die Familie Bürgergeld (Hartz IV) bezieht
  • Sozialamt / Jugendamt – wenn die Familie Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhält
  • Wohngeldstelle / Familienkasse – wenn die Familie Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht
  • Stadt- oder Kreisverwaltung – oft gibt es eigene BuT-Stellen

Das Bildungspaket (auch Bildung und Teilhabe BuT) hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit wenig Geld. Es ermöglicht die Teilnahme an Schul- und Freizeitangeboten, wie z. B. gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Schulen oder Kitas.

Viele Städte und Gemeinden bieten zusätzlich Gutscheine oder Ermäßigungen an. Informieren Sie sich direkt vor Ort oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dort finden Sie eine Übersicht der regionalen Anlaufstellen.

Ihre Kontodaten werden benötigt, falls der BuT-Bewilligungszeitraum endet und eine Weiterzahlung geregelt werden muss.

Bei Kindergartenkindern sind die Kontodaten auch erforderlich, da Frühstück und Vesper in der Regel von den Eltern bezahlt werden müssen. Das BuT deckt ausschließlich das Mittagessen ab. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen dazu je nach Bundesland unterschiedlich sein können.

Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Der Bewilligungszeitraum könnte abgelaufen sein.
  • Der BuT-Bescheid wurde möglicherweise erst nach der monatlichen Abrechnung bei uns eingereicht.

    Leider ist eine nachträgliche Berücksichtigung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an Ihre zuständige BuT-Stelle, um den Sachverhalt zu klären.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie uns gerne eine E-Mail an servicecenter@vielfaltmenue.com senden.